Durch den Verkauf einer Wohnung an einen Dritten kann für den Mieter ein Vorkaufsrecht entstehen. Darauf muss ihn der Eigentümer schriftlich hinweisen. Tut er es nicht und übergeht den Mieter, wird Schadensersatz fällig. Das hat kürzlich der Bundesgerichtshof entschieden (BGH; AZ VIII ZR 51/14).
?Der Verkauf ihrer Wohnung kann Mieter in eine ungewisse Lage versetzen?, sagt Schwäbisch Hall-Rechtsexperte Stefan Bernhardt. ?Das ist unbegründet: Kauf bricht nicht Miete. Der neue Vermieter tritt per Gesetz anstelle des bisherigen ? mit allen Rechten und Pflichten, ohne besonderes Kündigungsrecht.? Mit dem aktuellen Urteil haben die Richter die Rechte der Mieter gestärkt. So können diese in einen Kaufvertrag zwischen Alt-Eigentümer und potenziellem Neu-Eigentümer einsteigen. ?Das kann sich lohnen, denn häufig ist der Preis für vermieteten Wohnraum günstiger als für bezugsfreie Objekte?, betont Bernhardt.
Im konkreten Fall hat der BGH Hamburger Mietern Schadensersatz zugesprochen, weil ihre Wohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt und später ohne ihr Wissen verkauft wurde. Damit wurde ihr Vorkaufsrecht vereitelt. Der Erwerber bot die Wohnung den Mietern anschließend zu einem höheren Preis, als er selbst für den Kauf bezahlen musste. Die Höhe des Schadensersatzes richtet sich nach der Differenz dieser beiden Kaufpreise, im vorliegenden Fall muss die genaue Summe aber noch ermittelt werden.
?Das Urteil stärkt die Rechte von Mietern und kann sie auf ihrem Weg zum Wohneigentum unterstützen?, erläutert Stefan Bernhardt. ?Die Richter haben ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Vorkaufsrecht auch dazu dient, den Mieter an günstigen Konditionen teilhaben zu lassen, die ein möglicher Käufer ausgehandelt hat.? Allerdings gibt es Ausnahmen: Wenn der Vermieter die Wohnung an einen Familienangehörigen verkaufen möchte oder die Immobilie über eine Schenkung weitergibt, entfällt das Vorkaufsrecht auch künftig.
Schwäbisch Hall, den 20. April 2015
Die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG ist die größte Bausparkasse Deutschlands. Die 7.300 Mitarbeiter arbeiten eng mit den Genossenschaftsbanken zusammen. Im Ausland ist Schwäbisch Hall mit Beteiligungsgesellschaften in Tschechien, der Slowakei, Ungarn, Rumänien und China aktiv. Weltweit hat das Unternehmen rund 10,6 Mio. Kunden, davon 7,4 Mio. in Deutschland.