‚Vorsätzliche‘ Verstöße: Grooveshark droht Strafe von 736 Mio. Dollar
Gepostet am Apr 29, 2015
Mit der Ära Streaming werden aufsehenerregende Auseinandersetzungen zwischen der Musikindustrie und den Betreibern von Filesharing-Plattformen immer seltener, da Anbieter wie Spotify ganz ähnliche Dienste bieten, aber legal und unkompliziert. Der Fall Grooveshark ist womöglich der letzte seiner Art, vor allem was die zu erwartende Strafe betrifft.
Maximalstrafe nicht ausgeschlossen
Denn heute muss sich Escape Media, die Muttergesellschaft von Grooveshark, einem New Yorker Gericht stellen. Und laut bereitet man sich dort bereits auf das Schlimmste vor, nämlich eine Strafe von spektakulären 736 Millionen Dollar. Denn ein Richter hat im Rahmen einer Voranhörung bereits erklärt, dass die Urheberrechtsverstöße von Grooveshark als vorsätzlich zu bewerten sind.
Der „Vorsatz“, der die Strafe entsprechend in die Höhe schraubt, ist der Vorwurf, dass nicht die Nutzer Songs hochgeladen hätten, sondern Mitarbeiter des Dienstes, den man am besten als Mischung aus Filehoster und Verzeichnis-Portal beschreiben kann. Vor Gericht geht es um knapp 5000 Songs, insgesamt sollen es an die 150.000 Verstöße gewesen sein.
Denn Grooveshark versuchte sich aus der Schusslinie zu nehmen, indem man DMCA-Richtlinien (Digital Millennium Copyright Act) vermeintlich streng befolgte und beanstandete Songs (Nutzer-Uploads) auch gleich gelöscht haben will. Die Musikindustrie hat allerdings Beweise in Form von internen Mails auftreiben und vorlegen können, wonach Grooveshark zu einem wesentlichen Teil selbst für viele Uploads verantwortlich war. Pro vorsätzlichen Copyright-Verstoß, also Song, könnten bis zu 150.000 Dollar fällig werden.
Grooveshark bzw. Escape Media führt zur Verteidigung an, dass man zwischen 2007 und 2009 an viele der klagenden Plattenfirmen herangetreten sei und versucht hat, mit diesen Lizenzdeals abzuschließen. Von der Ernsthaftigkeit dieser Verhandlungen bzw. der Sicht des Gerichts darauf hängt auch die Höhe der Strafe ab. Laut TorrentFreak könnte die Strafe auch „deutlich geringer“ ausfallen, doch selbst dann wird diese für das Unternehmen kaum „bezahlbar“ sein. Logo, Musik-Streaming, Grooveshark Grooveshark
2015-04-27T16:53:00+02:00Witold Pryjda
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