Von der Leyen will Regeln zu Erreichbarkeit in Freizeit

Angesichts steigender psychischer Belastung von Arbeitnehmern hat Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) klare Regeln zur Erreichbarkeit in der Freizeit gefordert. Moderne Techniken wie Smartphones schafften zwar „Flexibilität“, sagte von der Leyen in Berlin. „Aber das kann auch überfordern, indem Menschen die Balance zwischen Erholungszeit und Arbeitszeit nicht mehr finden.“

Von der Leyen sagte, die Gesellschaft müsse „lernen, mit diesen Techniken zurechtzukommen, damit nicht die Techniken uns beherrschen und unser Leben dominieren, sondern wir die Techniken beherrschen“. Die Ministerin verwies auf das Arbeitsschutz-Gesetz, das nicht nur die physische, sondern auch die psychische Gesundheit betreffe. Dadurch sei bereits geregelt, dass Unternehmen ihre Beschäftigten auch vor zu hoher Belastung schützen müssten. Auch sehe das Gesetz deutliche Strafen vor, wenn diese Vorgaben nicht beachtet würden.

Von der Leyen forderte deshalb „ganz klare Regeln“ in den Betrieben, „was Handykultur und Mailverkehr angeht“. Festgelegt werden müsse in entsprechenden Vereinbarungen, wann Beschäftigte erreichbar sein müssen und wer genau betroffen ist. Auch sollte nach Ansicht der Ministerin klar geregelt sein, dass E-Mails nicht gelesen oder nicht beantwortet werden können, dass ein Handy auch ausgeschaltet werden darf. „In der Freizeit sollte Funkstille herrschen“, forderte die Ministerin.

Von der Leyen kündigte an, nun zunächst mit einer Informationkampagne gezielt auf Unternehmen zuzugehen. Den Firmen müsse dabei klar werden, dass das Arbeitsschutz-Gesetz „ein sehr scharfes Gesetz“ ist. Auch sollten Beispiele zu Vereinbarungen in den Betrieben aufgezeigt werden. Im kommenden Jahr solle das Thema dann im Rahmen von Gesprächen zur Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutz-Strategie besprochen werden. Diese wird vom Bund, den Ländern und den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung beraten.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) forderte, die Bundesregierung müsse sich für klare Regeln zur Erreichbarkeit von Arbeitnehmern in ihrer Freizeit einsetzen. Dazu müsse das Arbeitsschutz-Gesetz durch eine Anti-Stress-Verordnung ergänzt werden, sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach der Nachrichtenagentur AFP. Die ständige Erreichbarkeit führe zu „erheblichen Problemen für die Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch für die Wirtschaft selbst“.

Buntenbach sagte, die Zahl psychischer Erkrankungen sei in den vergangenen Jahren „geradezu explodiert“: „Seit 1994 sind die Fehlzeiten aufgrund psychischer Leiden um 80 Prozent gestiegen. Arbeitsbedingte psychische Erkrankungen sind der Hauptgrund für Erwerbsminderung.“

Der DGB-Vorstand forderte daher „mehr Beratung, Kontrolle und im Zweifel auch Sanktionen für die Arbeitgeber“. „Wohlklingende Appelle“ der Bundesarbeitsministerin reichten dafür aber nicht aus.

Dem DGB-Index für Gute Arbeit zufolge müssten 60 Prozent der Arbeitnehmer auch in ihrer Freizeit erreichbar sein, 33 Prozent sogar oft oder sehr oft. Eine Umfrage des Hightech-Verbandes Bitkom ergab, dass sogar 88 Prozent der Berufstätigen außerhalb ihrer regulären Arbeitszeit für Kunden, Kollegen oder Vorgesetzte zu erreichen sind.

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