Netload war ein einst in ziemlich bekannter Name, das Unternehmen aus Frankfurt war eines von vielen Diensten, die als Sharehoster, One-Click-Hoster oder Filehoster bezeichnet werden. Der erste und wohl auch bekannteste war der Schweizer Anbieter Rapidshare, der vor kurzem seinen Dienst endgültig eingestellt hat.
Die Musikindustrie feiert nun über die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte einen weiteren Etappensieg, nämlich eben jenen über Netload (via Golem). Auf ihrer Webseite schreiben die Juristen, dass man bereits seit 2011 in zahlreichen Gerichtsverfahren gegen die Netload GmbH vorgehe. Ein Punkt der Auseinandersetzung war die lange Weigerung des Netload-Geschäftsführers, die Namen, Anschriften und E-Mail-Adressen der auf seiner Plattform tätigen Uploader herauszugeben.
Das Sterben von Netload begann bereits früher: Wie es heißt, stellte der Dienst „unter dem Druck der Gerichtsverfahren“ das Vergütungsmodell für Uploader ein, worauf sich die Popularität stark verringert hat. Mit Ende 2013 befand sich die Netload GmbH in Liquidation, woraufhin kaum noch ein Nutzer die Seite in Anspruch nahm. Das gerichtliche Vorgehen ging aber weiter und zwang Netload dann zum endgültigen Aus, seit vergangenem Freitag ist die Seite gar nicht mehr erreichbar.
So sehr die Kanzlei das Netload-Ende auch feiert: Es bleibt fraglich, ob man der Szene damit einen entscheidenden Schlag versetzen kann: Denn auch nach dem Aus für Anbieter wie Rapidshare oder Megaupload zeigte sich schnell, dass Filehoster mit der mythologischen Hydra vergleichbar sind: Schlägt man einen Kopf ab, dann wachsen gleich zwei nach.