Die Zeit läuft: Zum Jahreswechsel sind Rauchmelder auch in vielen Bestandsbauten Pflicht

In Neubauten sind Rauchwarnmelder in fast allen Bundesländern bereits vorgeschrieben. Zum Jahreswechsel treten auch für viele Bestandsbauten neue Regelungen in Kraft: So endet am 1. Januar die Nachrüstpflicht in Baden-Württemberg und Hessen. In Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Bremen ist der 31. Dezember 2015 der Stichtag.

In Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern müssen bereits seit einiger Zeit Rauchmelder in allen Privathaushalten (Bestands- und Neubauten) installiert sein. Längere Übergangsfristen gelten für Bestandsbauten in Nordrhein-Westfalen (Ende 10 2016), Bayern (Ende 2017), Thüringen (Ende 2018) und Brandenburg (Ende 2020). Im Saarland gibt es die Rauchmelderpflicht nur für Neu- und Umbauten. In Sachsen, Brandenburg und Berlin gibt es (noch) keine Rauchmelderpflicht. Die wichtigsten Fragen zum Stichtag beantwortet Schwäbisch-Hall Rechtsexperte Stefan Bernhardt:

Welche Räume müssen mit einem Rauchmelder ausgestattet werden? In den meisten Bundesländern gilt: Alle Räume, in denen Menschen schlafen, sowie Hausflure, die als Rettungswege dienen. Dazu zählen auch
Durchgangszimmer, die in Schlaf- oder Kinderzimmer führen. In Badezimmern und Küchen ist der Einbau wegen der Wärme und der Feuchtigkeit (Stichwort: Fehlalarm) nicht sinnvoll.

Wer ist verantwortlich für den Einbau? Bei Neubauten der Bauherr, bei Bestandsimmobilien der Eigentümer.

Welche Rauchmelder dürfen verwendet werden? Wichtig ist, dass das Gerät die DIN EN 14604 erfüllt und ein entsprechendes CE-Zeichen trägt.

Wird der Einbau von den Behörden kontrolliert? Nein, derzeit nicht. Ein Verstoß gegen die gültige Bauordnung kann jedoch im Brandfall ein strafrechtliches Verfahren nach sich ziehen, falls durch Feuer oder Rauch Personen zu Schaden kommen sollten. Auch für Ansprüche gegenüber der Gebäude- und Hausratversicherung ist die Einhaltung von hoher Bedeutung.

Wer bezahlt den Einbau in Mietwohnungen, wer die Wartung? In den meisten Bundesländern ist der Eigentümer des Hauses oder der Wohnung für den Einbau verantwortlich. Die Wartung ist unterschiedlich geregelt: In einigen Bundesländern ist der Mieter verantwortlich, in anderen der Eigentümer.

Warum sind die Regelungen von Bundesland zu Bundesland verschieden? Brandschutz ist Ländersache, die Rauchmelderpflicht für Privathaushalte ist in den jeweiligen Bauordnungen festgelegt.

Schwäbisch Hall, den 30. Dezember 2014 

Die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG ist die größte Bausparkasse Deutschlands. Die 7.300 Mitarbeiter arbeiten eng mit den Genossenschaftsbanken zusammen. Im Ausland ist Schwäbisch Hall mit Beteiligungsgesellschaften in Tschechien, der Slowakei, Ungarn, Rumänien und China aktiv. Weltweit hat das Unternehmen rund 10,5 Mio. Kunden, davon 7,3 Mio. in Deutschland.

 

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