Es geht dabei im Grunde um den Vorwurf, dass Sony schon lange von Sicherheitsbedenken für das Intranet des Konzerns wusste. Zudem habe Sony mit dem Medienspektakel rund um den Film „The Interview“ absichtlich provoziert, sodass eine Reaktion aus Nord-Korea als sehr wahrscheinlich galt. Die beiden Mitarbeiter Michael Corona und Christina Mathis starteten daher die Sammelklage in Los Angeles, um Sony für Regressansprüche in Fällen von Identitätsdiebstahl nach dem Hack heranziehen zu können.
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Wie Mashable berichtet, wird am 11. Mai die erste Anhörung dazu vor Gericht in Los Angeles stattfinden. Eine Stellungnahme von Sony liegt bereits vor. Sony bittet in einem Schreiben darum, die Klage abzuweisen. Denn laut den Recherchen des Unternehmens hätten Dritte – also alle anderen außer Sony selbst – eigentlich keine Schäden aufgrund von einer missbräuchlichen Nutzung der gestohlenen Daten zu beklagen.
Es sei, so Sony, fünf Monate nach dem Hack kein einziger Fall bekannt, in dem der Sony Hack eine Rolle bei einem Betrugsfall durch Identitätsdiebstahl spielte.
Ob das so ist, oder ob die Gegenseite andere Beweise hat, wird sich erst in zwei Wochen zeigen. An die Klage (Class-Action Lawsuit, so etwas wie eine Sammelklage) können sich noch weitere Geschädigte anschließend. Daher ist aktuell auch nicht bekannt, was im Einzelnen von Sony gefordert wird. In ähnlichen Fällen, bei denen Kundendaten aus der Nutzung von Großkonzernen entwendet wurden, ging es zumeist um hohe Schadensersatzzahlungen.
Im Falle des Sony Hacks im vergangenen Jahr waren fast alle Geschäftsbereiche der Sony Pictures, also der Filmsparte, involviert. Bei den offengelegten Daten geht es im Grunde zunächst einmal nur um die Daten der Mitarbeiter.
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