Obwohl seit Jahren auf dem Markt, haben ihn bisher nur wenige Eigentümer. Für viele ist er ein Buch mit sieben Siegeln, das man getrost vernachlässigen kann. Die Rede ist vom Energieausweis. Doch mit der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) wird?s ernst für Energiesparmuffel ? unter Umständen drohen empfindlich hohe Bußgelder. Schwäbisch Hall-Expertin Ingrid Lechner beantwortet die wichtigsten Fragen zum Energieausweis.
Der Energieausweis gibt Auskunft über den Heizenergiebedarf einer Immobilie. Eigentümer, Käufer und Mieter können so einschätzen, wie die energetische Qualität des Objektes zu bewerten ist und mit welchen Energiekosten sie in etwa zu rechnen haben. Ähnlich wie beim Kauf eines Kühlschranks ist der Energieverbrauch der Immobilie dann auf einer Skala von Grün (niedrig) bis Rot (hoch) erkennbar.
Es gibt zwei Varianten: den Verbrauchs- und den Bedarfsausweis. Beide sind jeweils zehn Jahre gültig. Für Häuser, die vor 1978 erbaut und seitdem nicht energetisch saniert wurden, muss ein Bedarfsausweis ausgestellt werden. Er kostet je nach Anbieter und Aufwand zwischen 150 und 1.000 Euro. Für alle anderen Häuser reicht prinzipiell der preiswertere Verbrauchsausweis. Er orientiert sich am Energieverbrauch der letzten drei Jahre und kostet in der Regel 30 bis 100 Euro. Experten sind sich einig, dass der Bedarfsausweis aussagekräftiger ist, da er nicht die Heiz- und Verbrauchsgewohnheiten der Bewohner abbildet.
Nur wenn man seine Immobilie vermieten oder verkaufen will. In diesen Fällen ist man seit dem 1. Mai verpflichtet, den Ausweis potentiellen Interessenten vorzulegen. Andernfalls drohen hohe Strafen von bis zu 15.000 Euro. Denkmalgeschützte Gebäude sind von der Pflicht ausgenommen.
Während der Verbrauchsausweis meist von Energieversorgern oder Messanbietern ausgestellt wird, kann ein Bedarfsausweis nur durch Experten aus ?baubezogenen Berufen? erstellt werden. Das sind Architekten, Ingenieure oder Handwerksmeister wie Heizungsbauer und Schornsteinfeger. Empfohlen werden Fachleute mit einer Zusatzausbildung als Energieberater. Eigentümerverbände wie Haus und Grund, der Verband Privater Bauherren oder auch die Deutsche Energie-Agentur haben Adresslisten zertifizierter Energieberater.
Schwäbisch Hall, den 28. Mai 2014
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