Dass Google für Werbezwecke sowie der Verfeinerung der dort angezeigten Inhalte die E-Mails auf Gmail scannt, ist bekannt und kann auch angepasst bzw. deaktiviert werden. Gestern kam heraus, dass auch strafrechtlich Relevantes erfasst wird, nämlich (und ausschließlich) kinderpornografisches Material: Google hat nämlich der US-amerikanischen Kinderschutzorganisation National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) Informationen übermittelt, die zur Verhaftung eines Pädophilen geführt haben.
Das hat eine Debatte ausgelöst, ob Überwachung seitens des Betreibers eines Webdienstes in solchen Fällen legitim sein kann oder ob so etwas per se zu unterlassen sei. Der Suchmaschinenbetreiber verteidigte das Vorgehen gegenüber der Nachrichtenagentur AFP und erläuterte seine Sichtweise noch einmal genauer.
In einer E-Mail an AFP schreibt das Unternehmen aus Kalifornien, dass man es wie alle anderen Internet-Unternehmen „unglücklicherweise“ mit Kindesmissbrauch zu tun bekommt: „Das ist auch der Grund, warum wir aktiv illegale Bilder aus unseren Diensten – Suche sowie Gmail – entfernen und solchen Missbrauch unverzüglich an das NCMEC melden.“
Sobald derartiges Material entdeckt wird, bekommt jedes einzelne Bild einen „digitalen Fingerabdruck“, dadurch lassen sich solche Fotos nachverfolgen, erklärt Google, allerdings ohne Details zu diesem Prozess zu nennen.
Man betont aber auch: „Es ist wichtig, daran zu denken, dass wir diese Technologie ausschließlich zur Identifizierung von Kindesmissbrauchsbildern verwenden und nicht bei allen anderen strafrechtlich relevanten Aktivitäten.“ Als Beispiel nennt man einen Einbruch, dieser kann auch weiterhin „gefahrlos“ über Gmail geplant werden.