Getty Image erreicht doch keine einstweilige Verfügung gegen Bing

Getty Image ist vor Gericht gegen Microsoft gescheitert. Die weltbekannte Bildagentur wollte mit einer einstweiligen Verfügung die Bereitstellung des neuen Bing-Foto-Widgets verbieten lassen und klagte zudem auf Schadensersatz. Microsoft hatte in einer Betaphase ein neues Widget veröffentlicht, mit dem Nutzer Bildersuchen auf ihren eigene Webseiten als eine Art Galerie einbinden können. Microsofts Suchmaschine Bing zeigte allerdings in der ersten Version des Widgets auch Material der Agentur an, ohne diese Bilder urheberrechtlich korrekt zu benennen. Getty wollte das unter allen Umständen verhindern, da man die Rechte zahlreicher Fotografen und der Agentur als Verwerter der Nutzungsrechte schützen wolle, hieß es. Bing Image WidgetDas fragliche Widget ist wieder aus dem Angebot von Bing verschwunden.

Konkurrenzprodukt

Getty hat zudem selbst ein ähnliches Angebot laufen, mit dem Webseiten-Betreiber Bilder der Agentur selbst mit einem Widget nutzen können.

Mehr dazu: Getty Images legt Schadensersatzklage gegen Bing Foto Widget vor

Die zuständige Richterin Denise Cote in Manhattan schmetterte jetzt die Klageeinreichung ab. Für Cote gab es zu viele offenen Fragen. Außerdem hatte Microsoft schnell nach der Klageeinreichung reagiert und das Widget offline genommen.

Anfang September hatte Getty den Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen Microsoft gestellt. Die Reaktion von Microsoft reichte den Verantwortlichen bei Getty jedoch nicht. Man hätte nach dem Abschalten des Widgets die Klage auch fallen lassen können. Stattdessen ging es dann noch um Schadensersatz im Falle einer erneuten Nutzung der Bilder ohne entsprechende Lizenzen oder den Angaben zu den Rechteinhabern. Getty wollte von Bing die Versicherung, dass man die Archiv-Bilder nicht wieder nutzt.

Erneuter Versuch folgt

Eine solche Versicherung solle es auch von Bing gegeben haben – nur außergerichtlich und für Getty nicht mit einer klaren Abgrenzung, wie ein erneutes Widget aussehen könnte.

„Wir hätten es gern gesehen, dass die Richterin Bing das erneute Veröffentlichen des Widgets verbietet“, so John Lapham, der als Gettys Anwalt die Klage vertrat. Die Klärung über die Nutzung der Bilder ohne entsprechende Lizenzen stehe aber noch aus.

Für die Nutzer geht die Sache gut aus. Wer das Widget eingebunden hatte, muss sich keine Sorgen machen, auch noch rechtlich belangt zu werden. Bing hat die Engine dahinter abgeschaltet, sodass keine Bilder mehr über das Widget ausgeliefert werden. Bing, Foto, BildersucheBing, Foto, Bildersuche Bing

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