Seit Anfang des Jahres kann die staatliche Riester-Förderung auch für altersgerechte Umbaumaßnahmen verwendet werden. Laut einer reprä-sentativen Umfrage des Marktforschungsinstituts YouGov (Köln) im Auftrag der Bausparkasse Schwäbisch Hall weiß dies aber nur jeder Neunte, der an solchen Maßnahmen interessiert ist.
Im Rahmen der Online-Umfrage wurden 507 Eigenheimbesitzer zwischen 30 und 65 Jahren befragt, die ein grundsätzliches Interesse haben, Barriere-reduzierende Umbaumaßnahmen an ihrer selbst genutzten Immobilie vorzunehmen. Knapp ein Drittel der Befragten plant in den nächsten vier Jahren Maßnahmen für ein weitgehend barrierefreies Wohnen.
Um sein Wohn-Riester-Guthaben für Barriere-reduzierende Maßnahmen verwenden zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Baut der Eigentümer seine Immobilie innerhalb von drei Jahren nach dem Bau oder Kauf um, muss er dafür mindestens 6.000 Euro aus seinem Riester-Vertrag entnehmen. Baut er später um, beträgt die Mindestsumme 20.000 Euro. Ein Sachverständiger (etwa ein Architekt oder Bauingenieur) muss die
?
Verwendung des Geldes für den Abbau von Barrieren bestätigen ? bei- spielsweise die Beseitigung von Schwellen, den Einbau eines Treppenlifts oder einer bodengleichen Dusche. Außerdem dürfen die Maßnahmen nicht anderweitig gefördert werden, etwa durch die Programme der KfW-Bank.
Schwäbisch Hall, den 16. Juni 2014
Die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG ist mit einem Marktanteil von 32 Prozent die größte Bausparkasse Deutschlands. Die 7.300 Mitarbeiter arbeiten eng mit den Genossenschaftsbanken zusammen. Im Ausland ist Schwäbisch Hall mit Beteiligungsgesellschaften in Tschechien, der Slowakei, Ungarn, Rumänien und China aktiv. Weltweit hat das Unternehmen rund 10,5 Mio. Kunden, davon 7,3 Mio. in Deutschland.